Am 24.09.2017 findet die Bundestagswahl statt. Sie dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, dürfen wählen.
Die Juniorwahl ist ein Projekt, bei dem die Schülerinnen und Schüler der Justus-von-Liebig-Schule, unabhängig von ihrer Wahlberechtigung bei der Bundestagswahl 2017, wählen dürfen.
Diese Wahl hat keine Auswirkungen auf die Bundestagswahl. Weshalb wird sie dann durchgeführt?
Sie dient dazu, den Wahlakt möglichst real zu simulieren. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich dabei intensiv mit den Themen „Demokratie“ und „Wahlen“ auseinandersetzen. Außerdem fördert sie bei dem ein oder anderen das Interesse an Politik, sowie die Bildung einer Meinung über die verschiedenen Parteien.
Özgür Bastürk aus der Fachoberschule Hauswirtschaft und Ernährung ist am Sonntag Erstwähler und sieht in der Juniorwahl vor allem den Vorteil, dass nicht wahlberechtigte Jugendliche „eine Demonstration der Wahlen“ miterleben.
Um an der Juniorwahl teilzunehmen, braucht man, wie bei der echten Wahl, seinen Personalausweis oder einen anderen mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis, den man mit der Wahlbenachrichtigung, die die Schülerinnen und Schüler erhalten haben, vorzeigt, um einen Stimmzettel zu bekommen. Mit dem Stimmzettel kann man zwei Stimmen abgeben.
Doch wozu brauchen wir zwei Stimmen? Reicht nicht eine?
Mit der „Erststimme“ wählt man einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus seinem Wahlkreis. Es gibt insgesamt 299 Wahlkreise in Deutschland. Wer die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis bekommt, kommt in den Bundestag (Direktmandat). Durch die Erststimme wird also sichergestellt, dass jede Region durch einen Abgeordneten im Bundestag vertreten ist.
Die „Zweitstimme“ ist trotz ihres Namens die wichtigere Stimme, denn sie entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag – also darüber, wie viele der insgesamt 598 Sitze im Bundestag jeweils einer Partei zustehen. Vereinfacht gesagt: Wenn eine Partei zum Beispiel 40% der Zweitstimmen gewonnen hat, so erhält sie 40% der Sitze im Bundestag. Mit der Zweitstimme entscheiden wir Wähler uns also nicht für eine Person, sondern für die Landesliste einer Partei. Auf dieser Liste stehen die Kandidaten, die eine Partei für das Bundesland nach Berlin schicken möchte. Dabei kommt es vor allem auf die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste an, denn die Parteien entsenden ihre Kandidaten im Verhältnis zu ihren gewonnen Zweitstimmen nach Berlin. „Wer oben steht, kommt also eher dran.“
Nun wissen wir also, dass die Hälfte der Abgeordneten über die Erststimme in den Bundestag kommen und die Gesamtanzahl der Sitze, die eine Partei im Bundestag erhält, durch die gewonnenen Zweitstimmen bestimmt wird.
Damit die Juniorwahl überhaupt stattfinden kann, haben uns unsere Politiklehrer und Politiklehrerinnen im Unterricht intensiv über „Demokratie“ und „Wahlen“ aufgeklärt. Einige Klassen haben zusammen mit ihren Politiklehrern zum Schluss noch die Seite des Wahl-O-Mats besucht, um zu schauen, welche Parteien ihre Meinung vertreten.
Solltest du noch unentschlossen sein, kannst auch du den Wahl-O-Mat nutzen, um herauszufinden, welche Partei deine Meinung am besten widerspiegelt.
Wahl-O-Mat: https://www.wahl-o-mat.de/bundestagswahl2017/
Geht am 24.09.2017, wenn ihr wahlberechtigt seid, auf jeden Fall zur Wahl, denn bei jeder Wahl werden Weichen für die Zukunft gestellt! Wer darauf verzichtet, der verzichtet somit auch darauf, seine eigene Zukunft mitzugestalten. Das meint auch Annemarie Zitz aus der Fachschule Heilerziehungspflege, wenn sie feststellt: „Der Nichtwähler hat kein Recht, sich über den Wahlausgang zu beschweren.“